Jobs neben dem Hauptberuf – was ist möglich?

Viele Arbeitnehmer kennen das Problem, dass der Lohn oder das Gehalt zu gering sind, um die Lebenshaltungskosten zu decken und am Ende des Monats Geld für die Erfüllung von Wünschen übrigzuhaben. Andere haben Hobbys, die teuer sind, oder sie wollen für ein Auto, eine große Reise oder für eine besondere Anschaffung sparen. Nur in seltenen Fällen ist es möglich, den Arbeitgeber von einer Lohn- oder Gehaltserhöhung zu überzeugen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Differenz zwischen dem Lohn und Gehalt und der Summe, die sich der Arbeitnehmer vorstellen, einige hundert Euro beträgt. Wenn Sie es körperlich und zeitlich leisten können, ist ein Nebenjob empfehlenswert. Sie haben sehr viele Möglichkeiten, diesen Zusatzverdienst umzusetzen.

Minijob oder Teilzeit – der Arbeitgeber des Hauptjobs muss nicht zustimmen

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat das Recht, neben seinem Hauptjob einen Nebenjob anzunehmen. Dabei gibt es die weitverbreitete fälschliche Annahme, dass der Arbeitgeber der Annahme eines Minijobs zustimmen muss. Genau genommen geht es den Arbeitgeber nichts an, was Sie in Ihrer Freizeit machen. Somit ist der Nebenjob nicht genehmigungspflichtig. Dies gilt primär dann, wenn im Arbeitsvertrag nichts zur Aufnahme eines Nebenjobs steht. Sollte der Arbeitnehmer den Nebenjob untersagen, muss er dafür gute Gründe haben. Wichtig ist, dass Sie den Hauptjob nicht vernachlässigen und dort stets Ihre volle Arbeitsleistung erbringen.

Minijob oder Teilzeit – der Unterschied

Der Unterschied zwischen einem Minijob und der Teilzeitarbeit liegt darin, dass Sie beim Minijob Brutto gleich Netto ausgezahlt bekommen. Dies gilt bis zu einem Betrag von 450 EUR im Monat, weil:

* der Arbeitgeber pauschale Steuern abführt
* der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge abführt
* der Arbeitgeber Sie nicht voll beschäftigt

Zwei Minijobs – geht das?

Grundsätzlich können Sie auch zwei Minijobs annehmen. Dies ist in Bezug auf die gesetzlichen Regelungen nicht verboten. Genau genommen entscheiden Sie selbst, wie viele Jobs Sie annehmen möchten. Wesentlich für die Planung ist, dass Sie Ihren Hauptjob nicht vernachlässigen und dass die Interessen nicht gegensätzlich miteinander kollidieren. Selbstverständlich müssen Sie sicherstellen, dass Sie jedem dieser Jobs auch gewachsen sind. Bei einer Überforderung und gesundheitlichen Problemen ist es geboten, die Anzahl der Jobs zu reduzieren.

Steuerersparnis bei der Annahme von zwei Minijobs

Eine häufige Frage stellt sich dem Arbeitnehmer in Bezug auf die Steuerersparnis bei der Annahme von mehr als einem Minijob. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass nicht die Anzahl der Minijobs die Steuerersparnis bestimmt, sondern die Höhe des Verdienstes. Sie können ein Einkommen von bis zu 450 EUR im Monat verdienen, ohne Steuern zu zahlen. Ob sich dieses Einkommen aus einem Job ergibt oder aus drei Jobs, in denen Sie je 150 EUR verdienen, spielt keine Rolle. Sollte der Verdienst allerdings darüber liegen, greift die Steuerpflicht. Sie müssen das Einkommen auf Ihrer Steuererklärung angeben. Da Sie das Geld nicht aus Ihrem Hauptjob erzielen, greift der Grundfreibetrag für die Steuer nicht. Diesen machen Sie bereits bei Ihrem Hauptverdienst geltend. Somit verdienen Sie dieses Geld in der Steuerklasse VI. Sie zahlen ab dem ersten Euro Steuern und haben für diese Jobs somit eine hohe Steuerlast.