Zeitarbeit
Zeitarbeit bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, welches für einen befristeten Zeitraum im Rahmen der so genannten Arbeitnehmerüberlassung übernommen wird. Ein Arbeitgeber überlässt hierbei den Arbeitnehmer zur Leistung einer Arbeit an einen Dritten (Entleiher). Hinsichtlich des Aufgaben gebundenen Weisungsrechtes ist der Arbeitnehmer an die Anweisungen des Entleihers gebunden. Die fachliche Aufsicht bei der Zeitarbeit obliegt damit dem Entleiher. Disziplinarrechtlich untersteht der Arbeitnehmer dem Zeitarbeitsunternehmen zum Beispiel ProjektPlace dessen Funktion als eigentlicher Arbeitgeber.
Die Vergütung enthält der Arbeitnehmer durch das Zeitarbeitsunternehmen. Zwischen diesem und dem Entleiher wird eine Entlohnung vereinbart, die der Entleiher an die Zeitarbeitsfirma und nicht an den Arbeitnehmer zahlt. Das vertraglich mit dem Arbeitgeber vereinbarte Gehalt für den Arbeitnehmer wird davon nicht beeinflusst.
Das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Zeitarbeitsunternehmen als Arbeitgeber wird in einem Arbeitsvertrag festgehalten. Dieser Vertrag unterliegt den Richtlinien des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Das Gesetz hat den Zweck des Schutzes der Rechte des Arbeitnehmers, vor allem in Bezug auf eine mögliche Ausbeutung durch zu geringe Entlohnung. Im Gesetz festgehalten ist ein Gleichstellungsgrundsatz. Dieser besagt, dass eine Zeitarbeitsfirma den Zeitarbeiter zu den gleichen Bedingungen anstellen muss, wie eigene fest angestellte Mitarbeiter. Die Gleichheit bezieht sich auf das Gehalt, die Arbeitszeiten und den Urlaubsanspruch. Der einzig zulässige Unterschied besteht im wechselnden Arbeitsort.
ZeitarbeitDie Haftung für die geleistete Arbeit des Arbeitnehmers hinsichtlich der Qualität obliegt nicht der Zeitarbeitsfirma. Diese ist ausschließlich verantwortlich für eine Zuteilung der Arbeitnehmer gemäß ihrer Qualifikation. Die einzig möglich Haftung beim Zeitarbeitsunternehmen besteht somit hinsichtlich des so genannten Auswahlverschuldens.
Zeitarbeit kann für alle drei Teilnehmenden von Nutzen sein. Für den Arbeitnehmer bietet sie die Chance eine eventuelle Arbeitslosigkeit zu beenden. Für die Zeitarbeitsfirma rechnet sich meist der Gewinn durch eine potentiell höhere Kundenvergütung im Vergleich zur Entlohnung. Für den Entleiher bietet sich die Möglichkeit effizient und bedarfsorientiert Personal einsetzen zu können, ohne an feste Anstellungsverträge mit daraus resultierenden hohen Kosten gebunden zu sein.