Schock für alle 1-Euro-Jobber: Einkünfte sind pfändbar
Schock für alle 1-Euro-Jobber: Einkünfte sind pfändbar
Dienstag, 09. Juni 2009 21:27
Die Erträge aus einem 1-Euro-Job sind grundsätzlich pfändbar. So entschied kürzlich die 3. Zivilkammer des Landgerichts Bautzen. Ein Vater war seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachgekommen, so dass der Landkreis einspringen musste. Dieser holt sich nun den Unterhaltsvorschuss vom Schuldner zurück.