Schock für alle 1-Euro-Jobber: Einkünfte sind pfändbar

Schock für alle 1-Euro-Jobber: Einkünfte sind pfändbar

Die Erträge aus einem 1-Euro-Job sind grundsätzlich pfändbar. So entschied kürzlich die 3. Zivilkammer des Landgerichts Bautzen. Ein Vater war seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachgekommen, so dass der Landkreis einspringen musste. Dieser holt sich nun den Unterhaltsvorschuss vom Schuldner zurück.