Mitarbeiter der Job-Center müssen sich nicht um ihre Jobs sorgen

Mitarbeiter der Job-Center müssen sich nicht um ihre Jobs sorgen

Zumindest vorerst bleiben die Job-Center bestehen. Die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen haben die Kooperationsverträge um ein Jahr verlängert. In den Job-Centern arbeiten Arbeitsagenturen und Kommunen arbeiten in einer Mischverwaltung zusammen. Laut Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist diese Form der Mischverwaltung unzulässig, da sie dem Grundgesetz widerspricht. Bis zum Jahr 2010 muss eine gesetzeskonforme Neuregelung gefunden werden.